2010-06-02 15:15 von Marius Jung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im September 1983 wurde gemeinsam vom Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika und vom Deutschen Bundestag ein beidseitiger Jugendaustausch, genannt das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP), vereinbart. Anlass war der 300. Jahrestag der ersten deutschen Einwadnerung.
Ziel des PPP ist es, der jungen Generation in beiden Ländern die Bedeutung freundschaftlicher Zusammenarbeit, die auf gemeinsamen politischen und kulturellen Wertvorstellungen beruht, auf anschauliche Weise zu vermitteln. Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen wird durch das PPP-Stipendium ein im Sommer beginnender einjähriger Aufenthalt in den USA ermöglicht. Das Stipendium umfasst die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten, nicht aber Taschengeld.
Im Rahmen des Programms können ca. 360 Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 15 und 17 Jahren sowie junge Berufstätige im Alter zwischen 16 und 24 Jahren mit Hilfe eines Stipendiums ein Austauschjahr in den USA verbringen.
Bewerben können sich junge Berufstätige/ Auszubildende mit ersten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31.07.2011) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens 16, aber höchstens 24 Jahre alt sind. Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind arbeitslose Jugendliche mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Für die Bewerbung benötigen die Jugendlichen eine Bewerbungskarte. Diese Karte kann von der u.g. Internetseite ausgedruckt werden. Die ausgefüllte Bewerbungskarte muss bei der jeweils zustänidgen Austauschorganisation bis spätestens
03. September 2010
eingegangen sein. Weitere Informationen sind abrufbar im Internet unter: